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unsere AGB`s




§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Feit führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen,
falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach
schriftlicher Anerkennung durch die Feit gültig.

 

§2 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen
dieser AGB angenommen.
Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief.

 

§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die
Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

 

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag,
wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken,
den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen
an die Feit auf dem Postweg zuzusenden. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber
wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

 

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt die Feit die Arbeit auf und erstellt innerhalb der
vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur
Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen
zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende
Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

 

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende
Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Feit beschafft haben. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder
sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Feit von allen Ansprüchen frei, die Dritte
gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt.
Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Webdesign, Programmierung etc.) sowie Gewährung der
Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des gelegten Angebots.

 


§8 Fälligkeit der Vergütung
Im Bereich Webdesign ist die Vergütung nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Im Bereich Software-Entwicklung wird
das 1/3 Modell zur Vergütung herangezogen.(1. Teil fällig nach Auftragserteilung, 2. Teil nach 1. Präsentation, 3. Teil nach Abnahme).
Die Feit stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 6 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Bei monatlichen Fälligkeiten wird ebenfalls eine entsprechende Rechnung ausgestellt,
die ohne Abzug zu zahlen ist.

 

§8a Die Abnahme
hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und
darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls
eine Abnahme - nach Mahnung durch die Feit - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch
den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

 

§8b
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner
verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Feit behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten
und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

 

§9 Bei Zahlungsverzug
kann die Feit Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.
Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des
Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

§10 Gewährleistung
Mängel Die Feit verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene
Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich
Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Wir weisen darauf hin, daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.)
unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Feit haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen
hervorgerufenen Schäden.

 

§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden,
die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen
haftet die Feit bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Feit die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei
Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner
Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Feit bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des
Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet der Feit an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

 

§13 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Eisenstadt der Gerichtsstandort. Es gilt das Recht Republik Österreich.

 

§14 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.

 
     
 

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